AGB

Verein gLuscht Probierfestival Switzerland

A) Datum und Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten für Foodstände/Foodtrucks sind grundlegend wie folgt Zug: 

Freitag, 8. Mai 2026 11 Uhr bis 22 Uhr
Samstag, 9. Mai 2026 11 Uhr bis 22 Uhr
Sonntag, 10. Mai 2026     11 Uhr bis 22 Uhr (Muttertag)

 

 

Durch gesetzliche Feiertage oder anderen Gründen, können die Öffnungszeiten sowie die Dauer der Festivals variieren. Bitte beachten Sie mögliche zusätzliche Informationen.

Das Festival findet bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter ist in jedem Falle nicht haftbar.

 

B) Festivalinformationen – Wann und wie erhält man diese?

Jeweils vor dem Festival senden wir via E-Mail alle Informationen an Aussteller zur Zuger gLuscht raus:

• Detailiertes Informationsschreiben

  • Detailplan mit Standzuteilung
  • Sicherheitsunterlagen

 

C) Standplatz / Platzierung

Der Standplatz beträgt mind. 3x4m (Zeltbucht) / 3x6m (Stellfläche Foodtruck) oder die gewünschte Grösse. Die Standplatz Einteilung wird durch den Verein gLuscht in Koorporation mit Fa. HIP, Grünring 11, 6300 Zug vorgenommen. Wünsche oder Reservationen werden nicht berücksichtigt. Die Platzierung erfolgt durch verschiedene Faktoren wie lokale Begebenheiten. Selbstmitgebrachte Zelte dürfen nicht verwendet werden!

 

D) Aufbau + Abbau 

Der Aufbau beginnt jeweils Mittwoch, 6. Mai 2026, 8.00 Uhr-21.00 Uhr (Zelte, Strom, Infrastruktur, Festbankgarnituren, Beleuchtung,… durch den Veranstalter), Donnerstag, 7. Mai 2026, 8 Uhr bis 13 Uhr alle Foodtrucks, ab 13 Uhr bis 21 Uhr alle Foodstände OHNE EIGENZELTE in die bereitstehenden Zeltboxen am unteren Landsgemeindeplatz. Alle Stellplätze sind nummeriert und müssen strikt eingehalten werden mit Zustandsfotos durch den Veranstalter bei Auf- und Abbau. 

Der Abbau beginnt 11. Mai, Sonntags direkt nach dem Festival ab 20.00 Uhr und muss bis spätestens 22.00 Uhr komplett erledigt sein. 

Wichtig: Während der Zuger gLuscht darf nicht abgebaut werden und das volle Sortiment muss bis zum Schluss des Festivals am Sonntagabend 20:00 Uhr angeboten und verkauft werden. 

Der Standplatz muss zwingend sauber abgegeben werden. Verunreinigung durch Fettspritzer am Stand/Gelände werden mit Einbehandlung des Depots von 300 CHF sofort geahndet. Altöl in die Kanäle zu oder See zu giessen wird mit Strafanzeige bei der Polizei geahndet sowie den realen Kosten von Fa. Fretz Spezialreinigung weiterverechnet!

Der Boden der Foodtrucks innen muss undurchlässig sein für alle Fette und Oele oder mit Vlies ausgelegt!

Die Abnahme des Standplatzes kann nur unter Tageslicht erfolgen, also Sonntag, 10. Mai ab 20 Uhr bis Montag, 11. Mai 12 Uhr. Der fotografische Zusandsbericht erfolgt durch Veranstalter Abbas Sha und Helfer Etwaige Platzschäden sind verbunden mit der Einhaltung des Depots von 300 CHF!

 

E) Infrastruktur & Technik 

Folgenden Support stellen wir zur Verfügung: 

• Grundbeleuchtung 

• Toiletten 

• Mehrere Abfallcontainer fahrbar für Abfälle von Besuchern. Die Abfalltonnen werden regelmässig von uns geleert. 

• Zentrale Abfallsammelstelle für Abfall, Glas und Karton für Standbetreiber. (Presscontainer) 

  • Mehrere Abwaschstellen mit warm/kalt fliessendem Wasser. (Jeder Stand muss gemäss kantonalen LebensmittelVorschriften ein Wasserkanister haben.) 
  • In den Abwaschstellen Stahlbehälter für Speiseöl- und fett.

•    Diverse Stromverteilerkästen auf dem Gelände. (Mind. 20m Kabel muss selber mitgebracht werden) 

  • Sitzmöglichkeiten 
  • Kinderunterhaltung
  • Hundegassiservice
  • ab Nachmittag Rave-After-Hour im Burgbachkeller

•   Mehrere Zelte für Gäste bei einsetzendem Regen 

•   Getränkestände nur betrieben durch den Veranstalter

Bei einem temporären Stromausfall übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung für einen Umsatzverlust oder Geräte- und Materialschaden. 

 

F) Zelte / temporäre Bauten / Fahrzeuge 

Alle Zelte, Anhänger, Foodtrucks, temporären Bauten und sonstige Fahrzeuge müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und sind Sache des Foodstandes. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass auch die Statik und Sicherheit bei Regen, Sturm und Gewitter gewährleistet ist. Direkt am See kommt dies oft unvorbereitet und heftig, wie z. B. mit Sturmwarnung und über das Ufer tretendem Seewasser!

Alle Kategorien sind sorgfältig gegen wegrollen und/oder wegfliegen und umkippen zu sichern. 

Auf den Geländen darf nur mit beschweren durch Ballast gearbeitet werden. Ein Einschlagen von Gegenständen, anschrauben oder Bohren am Boden sind ausdrücklich verboten! 

Ein allfälliger Blitzschutz muss korrekt angebracht werden. Die Brandschutzverordnung des Kantons Zug muss strikt eingehalten werden!

Von Sponsoren beschriftete Anhänger, Trucks, Zelte usw. dürfen ohne schriftliche Bewilligung des Veranstalters nicht verwendet werden. 

 

G) Sauberkeit und Hygiene 

Der Verkaufsstand ist jederzeit sauber und gepflegt zu halten! 

Gegen Fettspritzer muss ringsum und in dem Stand Vorkehrungen getroffen werden bzw. am Ein-/Ausgangsbereich in den Foodtruck/-Anhänger fettabsorbierende Fussabstreifer ausgelegt sein. Bei Defekt, von Veranstalter nachkaufen.

Es gelten die Kantonalen Hygiene Vorschriften! Strafen gehen zu Lasten des Verursacherstandes!

Die Arbeitsflächen im Stand müssen abwaschbar sein! (Plastik-Tischtuch, Chromstahl, Plastiktisch). Der Boden unter dem Foodtruck-/-Anhänger/-Stand muss vollflächig (plus 1m) abgedeckt werden. 

Es muss ein Schutz gegen Fettflecken gewährt werden! Kosten werden sofort vor Ort in Bar.

 

H) Essen 

Jeder Stand muss zwingend die vom Veranstalter vorgegebenen Probierschalen verwenden. Die Probierportion muss mindestens 1 CHF bis maximal 10 CHF kosten. Ab 20 CHF sind auch «Normalportionen» erlaubt in obligatorischen Tellern. Tragen Sie Sorge, dass Ihre Probierspeise in die Schale passt (keine Ausnahmen für Pizza, Fladenbrot, Langosch, Flammkuchen, Fleischspiesse,…). Diese sind gut ersichtlich auf einer separaten Tafel in regionaler Sprache zu kommunizieren. 

NEU: Bei Missachtung dieser Regel wird direkt das vollständige Depot einbehalten. 

Es dürfen nur Speisen verkauft werden, welche vom Veranstalter im Vorfeld bewilligt wurden. Es darf nur nachhaltiges Geschirr verwendet werden (kein Plastik)! Eine saubere und übersichtliche Beschriftung ist ein Muss! 

Die Beschriftungen der Speisen müssen in Deutsch und/oder Englisch gehalten werden! 

Jeder Standbetreiber muss zwingend folgende Brandschutzmittel vorrätig haben: 

• Feuerlöscher

• Feuerlöschdecke 

• Brandschutzhandschuhe

 

I) Abfälle & Abwasch 

Die Abfälle können gratis in die entsprechenden Rollcontainer entsorgt werden! Abfälle der Standbetreiber gehören in die Pressmulde in der Seestrasse (gegenüber Bar Gotthärdli). Beim Abbauen muss der Abfall zwingend in die Pressmulde entsorgt werden und darf nicht auf dem Festivalgelände abgestellt werden. 

Oel und Fett muss jeder Standbetreiber selber entsorgen in die Abwaschzelte in Stahlbehälter! Bei Vergehen oder illegaler Entsorgung werden die Bussgelder an den Verursacher weiter verrechnet und mit einer Anzeige belegt. Das Festivalgelände wird von einer Reinigungscrew gepflegt und geputzt. Abfalltonnen werden regelmässig geleert. Die Abwasch- und Wasserstelle sind jederzeit sauber zu halten. Keine Essensreste in den Spültrögen. Achtung: Betreiber von Grills, Friteusen, Kochgeräten die Fett spritzen, dürfen diese NUR in Foodtrucks- oder Anhängern betreiben mit einem fett-/ölabsorbierendem Fussabstreiffer in- und aus dem Fahrzeug heraus. I eines oder mehrere dieser Vorgaben nicht möglich, wie die Teilnahme an der Veranstaltung während der gesamten Dauer verweigert!

 

J) Depot/Kaution 

Pro Standplatz, Standort und Standbetreiber wird bei der Standplatzrechnung/Bestätigung eine Kaution von CHF 300.00 verrechnet. Die Kaution wird am Schluss des Festivals vor Ort (Veranstaltungsbüro/Camper) zurück bezahlt, wenn folgende Punkte Eingehalten wurden: 

  • Zahlung pünktlich erledigt. Offene Rechnungen werden nicht akzeptiert. Zugelassen werden nur Standbetreiber mit vollständig bezahlter Standmiete und Depot auf das Konto der Migros Bank 
  • Einhalten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wie Zelt / Stand nach Herstellerangaben gegen Wind und Wetter gesichert Gasanlage geprüft (mit Vignette 2025) und gewartet. 
  • Befolgen der Anweisungen vom Veranstalter, Verkehrspersonal, Check-In Posten, etc. 
  • Auf- und Abbau Zeiten Sauberkeit, Reinigung Einhalten der Kantonalen Lebensmittel- und Hygienevorschriften Feuerlöscher, Löschdecke und Brandhandschuhe vorhanden. 
  • Wenn der Strom korrekt bestellt wurde. 
  • Boden abgedeckt mit ölfestem Material wie feuerfeste Kunststoffblachen, Ölvlies, Holz, Metallplatten,…. Keine Fettflecken im und um den Stand! Keine Schäden hinterlassen! 
  • Für Grills, Friteusen oder sonstige fettspritzenden Kochmöglichkeiten dürfen zwingen nur in einem Foodtruck- oder geschlossenen Anhänger verwendet werden mit fett-/ölabsorbierendem Fussabtreter.
  • Preispolitik für Probierportionen und «normale Portionen» eingehalten Von den Hauptgerichten gibt es Probierportionen.
  • Einhalten des richtigen Stempelns um Betrug pro Portion zu vermeiden.
  • Die Probierportionen sind gut leserlich und separat angeschrieben oder keine sonstige Vergehen. 
  • Werden alle Punkte eingehalten, die Zustandsfotos des Platzes zusammen mit dem Veranstalter aufgenommen und keine Schäden ersichtlich, werden die CHF 300.- Kaution nach dem Festival beim Check Out / Büro direkt in Bar ausbezahlt! Bei Nichteinhalten der Probierportionenvorschrift wird das gesamte Depot einbehalten. 
  • Das Abholen der Kaution von CHF 300.- ist Sache des Standbetreibers. Bei nicht abholen der Kaution verfällt diese und geht zugunsten des Veranstalters. 

 

K) Verkauf von Getränken 

Es dürfen keine Getränke verkauft werden, nur durch den Veranstalter (Ausnahme Bar) 

 

L) Gesetzliche Bestimmungen 

Die Standbetreiber müssen jederzeit folgende Punkte Sicherstellen: 

  • Hygiene 
  • Betriebssicherheit 
  • Einhalten der Lebensmittel Vorschriften (Fliessend Wasser, Spuckschutz und Kühlung) 
  • Löscheinrichtung (Löschdecke, Feuerlöscher) 
  • Brandsichere Handschuhe 
  • Sicherung des Standes / Zelt nach Hersteller Angaben. 
  • Automatischer Datenaustausch mit den Behörden erlauben die Standbetreiber explizit 

 

M) Parkplätze 

Um ein Verkehrschaos zu verhindern, müssen Fahrzeuge nach dem entladen unmittelbar vom Gelände gebracht werden. Es gibt kostenpflichtige Parkplätze direkt in der Nähe des Festivals (unterer Postplatz) zur Verfügung gestellt. Pro Dauerparkplatz werden 50 CHF pro Tag verrechnet = 150 CHF für 8. bis 10. Mai 2026. Alternativ können Parkplätze an der Jugendherberge Zug verwendet werden oder in öffentlichen Parkhäusern gegen Bezahlung.

  

N) Sicherheit / Sorgfalt 

Das Festival Gelände ist zwar autofrei und von der Hauptstrasse getrennt, dennoch muss Sorge getragen werden, dass weder der Verkehr im Umkreis gestört wird, noch jemand sich in Gefahr begibt. Es wird keine Haftung übernommen. 

Die Sicherheits- und Sorgfaltsbestimmungen des Veranstalters müssen strikte eingehalten werden. 

Der Betrieb von Gas ist erlaubt und zur Reduktion des Stromverbrauches auch gewünscht. Die Geräte und Anschlüsse müssen nachweislich gewartet sein und bei Aufforderung muss dieser Nachweis vorgezeigt werden. Sämtliche Gasanlagen müssen für die Saison 2026 geprüft werden. Für die Stromanschlüsse muss ein SINA Sicherheitsnachweis auf Verlangen vorgezeigt werden. 

 

O) Bewilligungen 

Für jedes Festival hat der Veranstalter sämtliche Bewilligungen, um einen Event durchzuführen. Allfällige Marktfahrer oder andere auf den Stand bezogene Bewilligungen sind Sache der teilnehmenden Stände. 

 

P)  Nicht einhalten der Richtlinien 

Bei nicht einhalten der folgenden Punkten kann der Veranstalter den Verkaufsstand schliessen: 

  • Politische und religiöses Vorhaben. 
  • Wenn der Standbetreiber trotz Mahnung die Beanstandungen des Veranstalters nicht erfüllt oder umsetzt. 
  • Wenn die Abmachungen gemäss Vereinbarung nicht eingehalten werden. 
  • Richtlinien missachtet. 

 

Q) Ansprechpersonen 

Allgemeine Rückfragen und Änderungen werden nur über die E-Mail info@hip.group beantwortet. 

Vor Ort als Veranstalter verantwortlich:

  • Claus Hofmann, Präsident - Tel. 078 755 30 44
  • Abbas Sha, Verantwortlicher für alle Foodanbieter - 076 320 85 81

 

R) Vermarktungs- und Nutzungsrecht 

Der Standbetreiber wird in die Pflicht genommen, das Probierfestival «Zuger gLuscht» zu promoten. 

(Via Mails, Facebook, Homepage, Blogs, Zeitungen, Flyer und Plakate an anderen Märkten) 

 

S) Verrechnung / Vergütung Standmiete 6x3 Meter: 3.000

  • Depot: 300 CHF (Einbehaltung bei Fettflecken im und/oder rund um den Stand)
  • Parkplatz-Dauerparker (3 Tage) 150 CHF
  • Einbehaltung Standgebühren von 2.500CHF: 
    • 90% 50 Tage vor Veranstaltung 
    • 60% 30 10 Tage vor Veranstaltung
    • 30% 10 Tage vor Veranstaltung

 

T) Sicherheit/Sanitäter

Zur zusätzlichen Sicherheit ist ein Sicherheitsdienst/Sanitäter während dem Festival auf Platz. Das Festivalgelände wird ausserhalb der Öffnungszeiten zusätzlich auch durch einen Sicherheitsdienst bewacht (der Veranstalter übernimmt keine Haftung). Ebenfalls ab Abbau Sonntag, 11. Mai 2025 bis Montag, 12. Mai 2025, 12 Uhr.

 

U) Postanschrift

Verein gLuscht
Grünring 11
CH-6300 Zug
Schweiz

Handelsregister Alleinfirma
HIP - Hofmann International Projects
Nummer: CHE-252.336.342
Handelsregisteramt: Zug

 

V) Haftungsausschluss

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor wegen Schäden materieller oder immaterieller Art, welche aus dem Zugriff oder der Nutzung bzw. Nichtnutzunng der veröffentlichten Informationen, durch Missbrauch der Verbindung oder durch technische Störungen entstanden sind, werden ausgeschlossen. .Alle Angebote sind unverbindlich. Der Auto behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

 

W) Haftung für Links

Verweise und Links auf Webseiten Dritter liegen ausserhalb unseres Verantwortungsbereichs. Es wird jegliche Verantwortung für solche Webseiten abgelehnt. Der Zugriff und die Nutzung solcher Webseiten erfolgen auf eigene Gefahr des Nutzers oder der Nutzerin. 

 

X) Urheberrecht

Die Urheber- und alle anderen Rechte an Inhalten, Bildern, Fotos oder anderen Dateien auf der Website gehören ausschliesslich dem Verein gLuscht oder den speziell genannten Rechtsinhabern, Claus Hofmann, Grünring 11, CH-6300  aus Deutschland. Für die Reproduktion jeglicher Elemente ist die schriftliche Zustimmung der Urheberrecchtsträger im Voraus einzuholen. Missbrauch wird finanziell geahndet!

 

Z) Gerichtsstand

Zug

Infoservice

Melden Sie sich jetzt für den Infoservice an und erhalten Sie kostenlos alle wichtigen Informationen:

Loading...